Fragen & Antworten

Herzlich Willkommen auf unserer Lindauer Homepage.
Fragen & Antworten rund um unsere Produkte und um die Liefer und Zahlungsbedinugen finden Sie hier.

 

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Was tun bei Transportschäden?

Alle Artikel werden von unserem Versandpersonal geprüft und sorgfältig verpackt. Sollte trotzdem ein Artikel beschädigt bei Ihnen ankommen, so lassen Sie bitte in durch den Paketzustellers eine Schadensbestätigungsmeldung ausstellen. Verdeckte Transportschäden müssen Ludwig Lipp GmbH binnen 5 Werktagen nach Erhalt der Ware gemeldet werden per (Fax, Brief, E-Mail). Später gemeldete Transportschäden werden durch die Transportunternehmen nicht anerkannt. Prüfen Sie bitte die Ware sofort nach Erhalt.

Sollten Beschädigungen aufgetreten sein, rufen Sie uns bitte an: (+49) 08382 6208. Alternativ können Sie auch eine E-Mail an info@Lindauer.Li schicken.

Informieren Sie uns in jedem Fall umgehend über die Beschädigung per E-Mail, Telefon oder Fax.

Wir sprechen dann das Nötige mit Ihnen ab. Schicken Sie die Waren auf keinen Fall eigenmächtig zurück, da Transportschäden dann nicht mehr nachweisbar sind und Sie als Absender den Beweis erbringen müssen, dass die Schäden nicht bei Rücksendung aufgetreten sind, was im Zweifel schwer nachzuweisen sein wird. Daher möchten wir Sie in Ihrem eigenem Interesse dringend darum bitten, das nachfolgend beschriebene Procedere einzuhalten.

 

Offensichtlich beschädigte Sendungen

Bei bereits äußerlich erkennbaren Beschädigungen der Sendung, sollten Sie den Inhalt sofort im Beisein des Auslieferers auf Vollständigkeit und soweit möglich, auf einwandfreie Beschaffenheit prüfen. Lassen Sie auf jeden Fall sofort ein Schadensprotokoll aufnehmen.

Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie nicht nur die Übernahme der Ware sondern auch, den äußerlich ordnungsgemäßem Zustand der Versandverpackung ohne erkennbare Mängel. Schadenersatzansprüche aus Transportschäden sind in diesem Fall ausgeschlossen, wenn Sie nicht sofort im Beisein des Auslieferers die Ware kontrollieren und ggf. Beschädigungen in einem vom Auslieferer auszustellenden Schadensprotokoll festhalten oder die Annahme der Sendung wegen Beschädigung verweigern.

Bitte beachten Sie: Ein Vorbehalt hinsichtlich späterer Reklamationen im Bezug auf Transportschäden oder Vollständigkeit bei äußerlich beschädigten Sendungen hat rechtlich keinerlei Bedeutung.

Verdeckte Transportschäden

Prüfen Sie die Ware sofort nach Erhalt. Verdeckte Transportschäden (erkannt nach Annahme der Pakete) müssen uns innerhalb von 5 Werktagen nach Übernahme der Ware gemeldet werden. Später entdeckte Mängel, die auf unsachgemäße Behandlung beim Transport zurückzuführen sind, werden von den Versicherungen nicht mehr anerkannt und ersetzt.